Ab 1.1.2023 gelten neue Höchstgrenzen für die steuerfreie Behandlung von Zahlungen an Dienstnehmer. Die Änderungen beziehen sich auf eine Erhöhung der Diäten, der Außendienstzulage, der Trennungszulage, des Jubiläumsgeldes, der Abfertigung anlässlich der Pensionierung usw.
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Änderung der Verordnung