Merger und Acquisition

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Sowohl bei Umgründungen als auch bei Unternehmenserwerben ist eine kompetente Beratung Voraussetzung für eine planmäßige Umsetzung.

Planen Sie Verschmelzungen und Spaltungen sowohl steuerlich als auch handelsrechtlich mit einem, in beiden Bereichen, kundigen Partner. TPA setzt nicht nur die abgabenrechtlichen Schritte für eine steuerneutrale Spaltung oder Verschmelzung, sondern erstellt auch die entsprechenden Verträge und alle erforderlichen Unterlagen für die geplante Umgründung. Selbstverständlich wickelt TPA auch den Notartermin ab.

TPA berät Sie über die steuerlichen Implikationen vor einem Unternehmenserwerb und auch begleitend bei der gesamten Transaktion. Dem Umstand eines grenzüberschreitenden Erwerbes tragen wir bei unserer Beratung selbstverständlich Rechnung.

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