Die beschlossene Einkommensteuernovelle, welche bereits ab dem 1.1.2023 Anwendung findet,
bringt einige Neuerungen im Bereich der Besteuerung von natürlichen Personen.
Hervorzuheben sind Änderungen:
- beim Allgemeinen Absetzbetrag,
- beim Spitzensteuersatz,
- der Besteuerung von pauschalierten Einzelunternehmen,
- der Besteuerung von Miet- und Kapitaleinkünften.
21.12.2022_Aenderungen ESTG 2023